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   OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06   

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https://dejure.org/2007,3429
OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06 (https://dejure.org/2007,3429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2007 - 12 U 158/06 (https://dejure.org/2007,3429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2007 - 12 U 158/06 (https://dejure.org/2007,3429)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Formularvereinbarungen in einem Leasingvertrag; Finanzierungsleasinggeschäft mit einem als Werkvertrag einzuordnenden Liefervertrag ("Beschaffung einer Systemlösung"); Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Ausschluss jeglicher Haftung für ...

  • Judicialis

    BGB § 307

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Unangemessene Benachteiligung durch weitreichende Rücktrittsklausel zu Gunsten des Leasinggebers in den AGB eines Leasingvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2
    Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel in einem Finanzierungsleasingvertrag

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel in einem Finanzierungs-Leasingvertrag

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 2012
  • BB 2007, 2255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.09.1987 - VIII ZR 226/86

    Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers; Abwälzen der Sach- und

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Die Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasingobjekts an den Leasingnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH grundsätzlich vertragliche Hauptleistungspflicht des Leasinggebers (BGH NJW 1988, 198; vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl. Rdn. 1791 ff. m.w.N.).

    Damit bedingt sich die Klägerin Rücktrittsrecht, Kaufpreisanspruch und Erstattungsanspruch auch für den Fall aus, dass der Lieferant, der insoweit ihr Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB ist (vgl. BGH NJW 1995, 1146; 1992, 1754; 1988, 198; 1989, 287, 1985, 2258; Wolf/Eckert/Ball a. a. O. Rdn. 1736 ff.; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl. § 3 Rdn. 101 ff., jeweils m. w. N.), die der Klägerin obliegende Hauptpflicht zur abnahmefähigen Überlassung der Leasinggegenstände nicht erbringt.

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 2004, 2586; NJW-RR 2004, 262; WM 2003, 1967).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Damit bedingt sich die Klägerin Rücktrittsrecht, Kaufpreisanspruch und Erstattungsanspruch auch für den Fall aus, dass der Lieferant, der insoweit ihr Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB ist (vgl. BGH NJW 1995, 1146; 1992, 1754; 1988, 198; 1989, 287, 1985, 2258; Wolf/Eckert/Ball a. a. O. Rdn. 1736 ff.; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl. § 3 Rdn. 101 ff., jeweils m. w. N.), die der Klägerin obliegende Hauptpflicht zur abnahmefähigen Überlassung der Leasinggegenstände nicht erbringt.
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Unter Berücksichtigung aller von der Klägerin vorgetragenen Umstände besteht auch bei einer Vereinbarung über die "Beschaffung einer Systemlösung", also einem Finanzierungsleasinggeschäft mit einem als Werkvertrag einzuordnenden Liefervertrag (vgl. BGH NJW 2001, 1718; 1998, 2132; 1993, 2436; 1990, 3008 u. 3011; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl. § 12 Rdn. 32), kein Anlass, die in den Klauseln enthaltene schwerwiegende Abweichung von Äquivalenzprinzip mit Rücksicht auf eine bei Softwareüberlassungsverträgen bestehende besondere Risikoverteilung hinzunehmen.
  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Auszugehen ist von einer überindividuellen, generalisierenden Betrachtung (BGH NJW 1996, 2156), und zwar auch im Individualprozess.
  • BGH, 14.07.1993 - VIII ZR 147/92

    Untersuchungs- und Rügepflicht bei Werklieferung von Software

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Unter Berücksichtigung aller von der Klägerin vorgetragenen Umstände besteht auch bei einer Vereinbarung über die "Beschaffung einer Systemlösung", also einem Finanzierungsleasinggeschäft mit einem als Werkvertrag einzuordnenden Liefervertrag (vgl. BGH NJW 2001, 1718; 1998, 2132; 1993, 2436; 1990, 3008 u. 3011; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl. § 12 Rdn. 32), kein Anlass, die in den Klauseln enthaltene schwerwiegende Abweichung von Äquivalenzprinzip mit Rücksicht auf eine bei Softwareüberlassungsverträgen bestehende besondere Risikoverteilung hinzunehmen.
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 2004, 2586; NJW-RR 2004, 262; WM 2003, 1967).
  • BGH, 20.02.2001 - X ZR 9/99

    Anspruch auf Erstellung einer Dokumentation des Bestellerrs einer individuellen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Unter Berücksichtigung aller von der Klägerin vorgetragenen Umstände besteht auch bei einer Vereinbarung über die "Beschaffung einer Systemlösung", also einem Finanzierungsleasinggeschäft mit einem als Werkvertrag einzuordnenden Liefervertrag (vgl. BGH NJW 2001, 1718; 1998, 2132; 1993, 2436; 1990, 3008 u. 3011; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl. § 12 Rdn. 32), kein Anlass, die in den Klauseln enthaltene schwerwiegende Abweichung von Äquivalenzprinzip mit Rücksicht auf eine bei Softwareüberlassungsverträgen bestehende besondere Risikoverteilung hinzunehmen.
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Unter Berücksichtigung aller von der Klägerin vorgetragenen Umstände besteht auch bei einer Vereinbarung über die "Beschaffung einer Systemlösung", also einem Finanzierungsleasinggeschäft mit einem als Werkvertrag einzuordnenden Liefervertrag (vgl. BGH NJW 2001, 1718; 1998, 2132; 1993, 2436; 1990, 3008 u. 3011; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl. § 12 Rdn. 32), kein Anlass, die in den Klauseln enthaltene schwerwiegende Abweichung von Äquivalenzprinzip mit Rücksicht auf eine bei Softwareüberlassungsverträgen bestehende besondere Risikoverteilung hinzunehmen.
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 32/99

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2007 - 12 U 158/06
    Der Erklärungsinhalt ergibt sich aber eindeutig aus der nach den §§ 133, 157 BGB durchzuführenden Auslegung (vgl. BGH NJW 2000, 1569; 1993, 724).
  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 282/95

    Verjährung des Anspruchs auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Ersetzung der Besitzverschaffung durch Abtretung

  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84

    Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages

  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 393/02

    Verwirkung der in einem investiven Vertrag mit der Treuhandanstalt vereinbarten

  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 29/92

    Erkennbarkeit der verbürgten Hauptschuld

  • BGH, 30.01.1995 - VIII ZR 316/93

    Berechnung des effektiven Jahreszinses bei einem Finanzierungsleasingvertrag

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 258/07

    Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und

    Das Berufungsgericht (OLG Hamm, WM 2007, 2012 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt:.
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